Unser Grundgesetz - ein teils lächerlicher UN-Sinn ?!
Rechts-Staat Deutschland ? Mein Herzens-Wunsch !Wer sich, wie ich, nach den "Corona-Ermächtigungs-Gesetzen" Rat - suchend und mit etwas "juristischer Ahnung" die Grundgesetz-Paragraphen ansieht,
wird wohl zweifeln --- können oder müssen.
Beispielsweise kann nach §19-1 unsres Grundgesetzes ein Grundrecht
"durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes"
eingeschränkt werden.
Das heisst: Jedes Bös-willige Parlament -oder "ermächtigtem Minister" kann
-relativ freihändig- ein Gesetz beschliessen, durch welches
ein oder mehrere Grundrechte
mehr oder weniger eingeschränkt werden.
In einem TATSÄCHLICHEN Rechtsstaat
kann eine -mögliche- Einschränkung der Grundrechte
NICHT derart "lässigst" möglich gemacht werden,
sondern würde etwa so formuliert:
Jegliche Einschränkung von Grundrechten kann NUR dann erfolgen, wenn eine 3/4 Mehrheit des Parlaments
dem -in geheimer Abstimmung- zustimmt !
Also ist Deutschland
ein ?Rechts? - Staat auf Abruf ?!
Von Anfang an gewesen ?!
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Wer sich anschliessend §18 "kritischer" ansieht,
wird (mindest) nochmals stutzig.
Denn in § 18 bezieht man sich
NICHT auf den deutschen RECHTS-Staat, wie eigentlich logisch -
SONDERN auf eine:
freiheitlich-demokratische Grund-Ordnung !
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Ist nun Warten angesagt -
auf den nächsten Kaiser ---
oder "Führer" Spahn ?!